So prüfen wir Bewertungen
Informationen nach § 5b Abs. 3 UWG: Wie wir sicherstellen, dass Bewertungen auf hostrust von Personen stammen, die die Leistungen tatsächlich genutzt haben – und wo die Grenzen dieser Prüfung liegen.
Die Kennzeichnungen an jeder Bewertung
| Kennzeichnung | Bedeutung | Was geprüft ist |
|---|---|---|
| Verifizierte Einladung | Der Anbieter hat die Person über hostrust persönlich eingeladen. | Kundenbeziehung durch den Anbieter angegeben, E-Mail-Adresse bestätigt |
| Über Anbieter-Link | Abgegeben über einen allgemeinen Bewertungslink des Anbieters (z. B. aus der E-Mail-Signatur). | E-Mail-Adresse bestätigt |
| Bewertung ohne vorherige Einladung | Die Person hat den Anbieter von sich aus bewertet. | E-Mail-Adresse bestätigt; Kundenbeziehung nicht im Einzelnen geprüft |
Unsere Prüfschritte
- Bestätigung der E-Mail-Adresse
Jede Bewertung ist an eine bestätigte E-Mail-Adresse gebunden. Pro Person und Anbieter ist eine Bewertung möglich; Änderungen werden erneut geprüft.
- Automatische Prüfung
Wir prüfen u. a. auf Mehrfachbewertungen aus demselben Netz (über einen pseudonymisierten Hashwert), auf Links, auffällige Schreibweisen und Begriffe, die häufig auf unzulässige Inhalte hindeuten. Auffällige Bewertungen gehen vor der Veröffentlichung in die manuelle Prüfung.
- Keine Bewertungen durch Anbieter
Konten von Anbietern können keine Bewertungen abgeben. Mitarbeitende, Angehörige und Wettbewerber sind nach unseren Richtlinien ausgeschlossen.
- Meldungen und Entscheidung
Jede Bewertung kann gemeldet werden. Wir prüfen Meldungen unabhängig davon, ob ein Anbieter zahlt, und begründen unsere Entscheidung gegenüber den Beteiligten. Gegen Entscheidungen kann widersprochen werden.
- Gleichbehandlung
Positive und negative Bewertungen veröffentlichen wir nach denselben Regeln. Anbieter können Bewertungen weder löschen noch ändern, sondern nur öffentlich antworten.